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Wenn Tiere in der Wohnung Schaden anrichten

Foto:pixelio.de/Huber
Foto:pixelio.de/Huber

So lehnte das Amtsgericht Köln (Az.: 139 C 580/07) die Klage einer Mieterin ab, deren Hund Schäden in Höhe von 600 Euro an Tapeten und Türzargen verursacht hatte. Auf Fotos war zu erkennen, dass es sich um ein wiederholtes Verhalten des Hundes gehandelt hatte.

Markus Kasper, Experte bei einem Direktversicherer erläutert: "Eine Haftpflichtversicherung zahlt dann die Schäden, wenn sie einem plötzlichen Ereignis zuzuordnen sind. Der Schaden muss also plötzlich und unvermittelt entstehen. Rennt die Katze beispielsweise bei Fremden eine teure Vase um, ist das so ein Fall." Abnutzungsschäden durch Tiere in der Wohnung kommen, so Kasper, dagegen über längere Zeit zustande und sind damit von der privaten Haftpflicht des Tierhalters beziehungsweise der Tierhalterhaftpflicht nicht abgedeckt.

Kleintiere sind mitversichert

Tritt oder beißt ein Tier oder löst es gar einen Verkehrsunfall aus, entstehen Schäden, die im Extremfall in die Millionen gehen. Die Kosten für Arzt, Krankenhaus, Pflege und Verdienstausfall sowie eventuelle Forderungen nach Rentenzahlungen oder Schmerzensgeld summieren sich schnell. Solche Schadensersatzforderungen können einen unversicherten Tierbesitzer in den Ruin treiben. Dabei nutzt es nichts, wenn ihn keine direkte Schuld trifft, zahlen muss er laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) trotzdem.

Typisches Beispiel ist ein Hund, der sich losreißt, jemanden anspringt oder beißt. Ob Tierhalter eine zusätzliche Tierhaftpflichtversicherung brauchen oder ob die private Haftpflicht genügt, hängt von der Art des Haustiers ab. Markus Kasper: "Kleine Hausgenossen wie Vögel, Kaninchen sowie Goldhamster und Meerschweinchen sind in die private Haftpflichtversicherung 'ihrer' Familie eingeschlossen. Das gilt auch für Katzen. Hunde und Pferde benötigen dagegen eine eigene Versicherung, nämlich die Tierhalterhaftpflichtversicherung."

Versicherung prüft Schadensfall

Im Schadensfall prüft die Versicherung zunächst, ob der Kunde, dem das Tier gehört, rechtlich zum Schadenersatz verpflichtet ist. Unberechtigte Ansprüche werden notfalls gerichtlich abgewehrt. Die Kosten hierfür trägt die Versicherung. Wenn der Versicherte tatsächlich schadensersatzpflichtig ist, zahlt die Versicherung in der Regel alle verursachten Personen- und Sachschäden im Rahmen der Deckungssumme. Wer eine Haftpflicht abschließen will oder schon besitzt, sollte am besten einen Preisvergleich durchführen. djd
 

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