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Neues Recht bei Kfz-Versicherung

Foto: pixelio.de/ S.Flint
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Die Regelung gilt allerdings generell nur für Versicherungen, die ab 2008 abgeschlossen werden oder wurden.  Einige Versicherungen haben ihre Versicherungsbedingungen in diesem Punkt aber auch für bestehende Verträge nachgebessert.  Wer sicher gehen will, mit welchen Leistungen er rechenn kann, sollte bei seiner Versicherung nachfragen.
Eine weitere Neuerung bei Kfz-Versicherungen seit Beginn 2008: Auch der Unfallverursacher hat nun einen Anspruch auf Entschädigungsleistung für Sachschäden, die an seinem Fahrzeug entstanden sind. Entscheidend ist dabei der Grad des Verschuldens.

Der 60pro Kommentar

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