Es ist ratsam, mit Feuer und anderen Risikoquellen besonders sorgsam umzugehen und Gebrauchsanweisungen zu befolgen. Wenn dennoch ein Schaden entstanden ist, sollte man wissen, welche Versicherungen in welcher Weise anzusprechen sind:
Schäden am beweglichen Hausrat, Tapeten und Fußbodenbelag durch Brand oder durch Löscharbeiten trägt die Hausratversicherung. Betrifft ein Brand das Haus mit Wänden und Mauerwerk, ist die Wohngebäudeversicherung zuständig.
Hat man dagegen anderen Menschen oder deren Eigentum fahrlässig Schaden zugefügt, kommt in der Regel die private Haftpflicht des Verursachers dafür auf. Die Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes bringt für die Versicherten spätestens ab 2009 eine Leistungsverbesserung mit sich, die viele Versicherer schon jetzt praktizieren: Auch bei grober Fahrlässigkeit können Geschädigte zumindest mit einem anteiligen Ersatz rechnen. Vorher haben Versicherer Leistungen bei grober Fahrlässigkeit oft komplett abgelehnt. Wer am Neujahrsmorgen Beschädigungen am Auto vom Silvesterfeuerwerk feststellt und den Verursacher nicht kennt, kann seine Vollkaskoversicherung ansprechen.
Grundsätzlich rät die Verbraucherzentrale, mindestens alle zwei Jahre seinen Versicherungsschutz zu prüfen und bei Bedarf aktuell anzupassen. Wer nicht zurecht kommt oder sich nicht damit befassen möchte, dem kann eine unabhängige Beratung helfen. Dazu gibt’s bei den Verbraucherberatungsstellen einen Versicherungsordner, der mit Tipps und Hinweisen zum neuen Versicherungsrecht bei der Orientierung hilft.
Quelle: Verbraucherzentrale
