Der Verlust eines Fahrrades ist heute nicht mehr von der tragischen Weite geprägt wie in dem Film, der beeindruckend die Nachkriegssituation widerspiegelt. Je nach Ausstattung und Qualität ist es eine Tatsache, dass jeder Diebstahl verwerflich ist, da er ein erheblicher materieller Verlust und eine Einschränkung der Mobilität bedeutet.
Fahrräder sind ein begehrtes Diebesgut
Der Polizei-Statistik ist zu entnehmen das jährlich ca. 400. 000 Fahrräder gestohlen werden, die Schadenssumme liegt im dreistelligen Millionenbereich. Orte, an denen man sich quasi „bedient“, sind besonders große Abstellplätze mit zahlreichen Fahrrädern und der Wahrscheinlichkeit einer längeren Abwesenheit des Eigentümers, wie Bahnhöfe, U-Bahn -Stationen, Freibäder oder Sportstätten.
Oft reicht aber auch ein kurzer unbeobachteter Augenblick. Man ist in Eile, hat etwas vergessen, lehnt das Fahrrad an die Hauswand, kehrt innerhalb kürzester Zeit zurück - und schwupp ist das Fahrrad weg. Die Menschen, die keinen Respekt vor dem Eigentum anderer haben, lauern überall und handeln schnell. Fahrräder sind ein begehrtes Diebesgut. Jeder siebte Diebstahl bezieht sich auf ein Fahrrad. In der Gesamtstatistik der Kriminaldelikte nimmt der Fahrrad-Diebstahl fast fünf Prozent ein.
Fahrradsicherung
Man kann und muss etwas tun, damit es erst gar nicht zum Diebstahl kommt. Das Fahrrad muss grundsätzlich abgeschlossen werden, auch nachts am besten in einem abgeschlossenen Raum. Nicht mit einem leicht zu knackenden Schloss, das zwar die Hinter- oder Vorderräder blockiert und so das Wegfahren, aber nicht ein Wegtragen verhindert, wo es schnell auf einer Ladefläche oder in einem Kleinlaster verschwindet.
Vermeiden kann man das einzig und allein mit einem massiven Bügel- oder Panzerkabelschloss, mit dem man sein Gefährt an einem festen, nicht zu transportierenden Gegenstand wie beispielsweise einem Laternenmast, einem Fahrradständer oder einem eingemauerten Gitter, „verankert“.
Die Dinger sind zwar sperrig und schwer, aber es gibt keine Alternative und man muss sich positiv damit abfinden, dass ein „unknackbares“ Schloss leider etwas unbequem ist.
Fahrradcodierung oder Fahrradkennzeichnung
Die meisten Fahrrad-Diebstähle beziehen sich nicht auf begehrliche Luxusräder, sondern auf die unscheinbaren Alltagsmodelle, die der Dieb als vorübergehendes Transportmittel benutzt, um von einem Ort zum anderen zu kommen. Am Zielort angekommen, wird das Rad einfach abgestellt.
Ein solcher Fund kann an den Eigentümer zurückgegeben werden, wenn die Polizei ihn ausmachen kann. Deshalb und auch für den Fall, dass Sie ein Fahrrad als gestohlen melden müssen: Lassen Sie Ihr Fahrrad von Fachleuten codieren oder auf eine andere geeignete Weise individuell markieren.
Hilfreich ist eine eingravierte nicht zu entfernende Nummer, die, wenn notwendig, auch nach einem Entfernungsversuch durch die Diebe mit Hilfe der Kriminaltechnik wieder erkennbar gemacht werden kann. Die codierten Nummern und sonstigen Informationen weisen auf den Besitzer hin und können von der Polizei oder dem Fundamt decodiert werden.
Fahrradpass und Rahmennummer
Beim Kauf eines neuen Fahrrades ist es unverzichtbar, vom Händler einen herstellerseitigen oder polizeilichen Fahrradpass mit der individuellen Radnummer ausstellen zu lassen. Für eine psychologische Hemmschwelle können zusätzlich auch von der Polizei kostenlos zur Verfügung gestellte Aufkleber, mit dem Hinweis auf eine Codierung, sorgen.
Bei älteren Fährrädern sollten Sie der Polizei unverwechselbare Kennzeichen an die Hand geben, mit denen sich Ihr Rad zweifelsfrei identifizieren lässt. Dazu gehören die Marke des Fahrrades, der Typ und die Rahmennummer, die an unterschiedlichen Stellen angebracht sein kann, aber immer zu finden ist.
Die Polizei hat nur unter diesen Voraussetzungen die Möglichkeit, einen ihr gemeldeten Diebstahl aufzuklären. Die Aufklärungsquote ist regional und von Stadt zu Stadt sehr unterschiedlich. Während die Münchener Polizei mit Stolz von sich behauptet, jeden fünften Diebstahl aufgeklärt zu haben, erreichen das ihre Kölner Kollegen noch nicht einmal in jedem zehnten Fall.
Fahrradversicherung
In vielen Hausratversicherungen ist auch eine Versicherung des Fahrrades mit eingeschlossen, die aber auch an besondere Bedingungen geknüpft sein kann. So gibt es beispielsweise die so genannte „Nachtklausel“. Sie besagt, dass ein Fahrrad zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens nicht versichert ist, wenn es sich nicht in einem abschließbaren Fahrradkeller, der Wohnung oder der Garage befindet. Vergewissern Sie sich über weitere Details umfassend bei Ihrer Versicherung.
Spezielle Fahrradversicherer bieten mit dem Fahrraddiebstahl-Schutz eine über den Rahmen der Hausratversicherung hinausgehenden Ausgleich an, der auch einen Teilediebstahl mit einschließen kann.
Es gibt auch einen Komplettschutz für Fahrräder, der mit umfangreichen Leistungen aufwartet, Das können Vergütungen für Reparaturen und Verschleiß, Sturzschäden, Vandalismus, Diebstahl des Fahrrads und Diebstahl von Komponenten, bis hin zur Neukaufbeteiligung sein. Auch bei Beschädigungen oder Materialfehlern hilft dieser Schutz und bietet darüber hinaus, wie beim Auto, die Leistungen eines Schutzbriefes. So etwa die Transportkosten bis zur nächsten Werkstatt für ein zu reparierendes Fahrrad oder die Erstattung der Kosten für ein Mietrad.
Diebstahl sofort melden
Die Versicherungen zahlen nur dann, wenn der Diebstahl unverzüglich der Polizei gemeldet und Anzeige erstattet wird. Alle mitgelieferten Fahrradschlüssel werden als Beleg verlangt, dass das Fahrrad auch wirklich abgeschlossen war. Der aufbewahrte Kaufbeleg dient als Nachweis über den Wert des Fahrrades. Zusätzlich überzeugen ein Foto und der für die Polizei „fahndungstechnisch“ wichtige Fahrradpass. Er beschleunigt die Abwicklung des hoffentlich nie eintretenden Versicherungsfalles.
Nach dem Motto, eine gute Vorbeugung ist der beste Schutz vor Diebstahl und daraus resultierendem Ärger, steht an erster Stelle: Kaufen Sie sich ein „unknackbares“ Schloss. Behalten Sie, wenn Sie unterwegs sind, Ihr abgestelltes Fahrrad nach Möglichkeit im Auge und nehmen Sie darüber hinaus den Rat und die Unterstützung von Fahrradhändlern, Fahrradclubs und der Polizei an.
60pro hofft mit Ihnen, dass alle Hinweise nie zur Anwendung kommen und wünscht Ihnen eine allzeit gute und sichere Fahrt! w.s.
