Paragraph 22 der Straßenverkehrsordnung schreibt die ausreichende Sicherung der Beladung vor. Verstöße hiergegen werden je nach ihrer Schwere mit einer Verwarnung, Bußgeldern, Punkten im Verkehrszentralregister oder sogar mit Geld- oder Freiheitsstrafen - im Falle von Verletzten oder Toten - geahndet. Trotzdem gehen viele Autofahrer/Innen sehr sorglos mit dieser bisweilen tödlichen Gefahr um.
Dass die Insassen eines Autos sich anschnallen, ist für die allermeisten Verkehrsteilnehmer inzwischen wohl selbstverständlich geworden. Dass vermeintlich unproblematische Gegenstände Gefahren darstellen können, wird hingegen weniger ernst genommen. Das hessische Verkehrsministerium hat daher gemeinsam mit anderen hessischen Institutionen ADAC, TÜV, Verkehrswacht und Rundfunk die Aktion „Immer im Hinterkopf: Alles sichern!“ ins Leben gerufen.
Da hilft auch keine noch so vorsichtige Fahrweise
Der laxe Umgang mit diesem Teil der Sicherheit beim Autofahren kann auch ohne einen vorhergehenden Aufprall böse Folgen haben. Da hilft auch keine noch so vorsichtige Fahrweise. Stofftiere, CDs, Schlüssel, Bücher, Flaschen, Handtaschen, Einkäufe und andere Gegenstände können beim notwendig werdenden plötzlichen Bremsen verrutschen, unter die Pedale geraten oder zum Geschoss werden.
Die einzig wirksame Vorbeugung gegen diese Gefahr ist die ausreichende Sicherung von Gegenständen und Beladung gegen ein Verrutschen. Hierfür sind zum Beispiel die Lagerung im Kofferraum, wirklich sichernde Zurr- oder Klemmvorrichtungen, Antirutschmatten oder Sicherungsnetze notwendig. Tiere müssen gleichfalls gesichert werden, am besten in einer Box.
Auch für die Ladung auf dem Auto (Fahrräder, Boxen oder Boote) oder im Anhänger gilt die Pflicht zur ausreichenden Sicherung der Ladung. Ganz davon abgesehen, dass diese Fahrzeuge sich anders als im „Normalzustand“ verhalten, stellen überladene Fahrzeuge und rutschende Beladung eine besondere Sicherheitsbedrohung des Straßenverkehrs dar. ik
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