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Auslandsreise-Krankenpolice ist unverzichtbar!

Foto: pixelio.de/m.e.
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Die Krankenkassen erstatten innerhalb Europas und in Staaten, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, höchstens die Kosten, die sie auch zu Hause übernommen hätten. Ein Krankenrücktransport aus dem Ausland ist überhaupt nicht abgedeckt. Deshalb empfiehlt die Verbraucherzentrale allen gesetzlich Versicherten, vor Reisen ins Ausland eine private Aus-landsreise-Krankenversicherung abzuschließen. 

Am Preis sollte es nicht scheitern,denn private Auslandsreise-Krankenpolicen sind nicht teuer. Die einzelnen Tarife unterscheiden sich allerdings in den Leistungen. Deshalb ist es ratsam, vor Abschluss des Vertrages das Kleingedruckte zu prüfen. Wichtig ist unter anderem, dass der Rücktransport gezahlt wird, sobald dieser sinnvoll und vertretbar ist, und nicht nur bei medizinischer Notwendigkeit. Tarife ohne Selbstbehalt sind denen mit vertraglicher Eigenbeteiligung vorzuziehen.

Quelle: Verbraucherzentrale

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