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Wohngeldreform 2009

Foto:pixelio.de/geralt
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Die finanzielle Verbesserung beträgt bei Haushalten, die heute im Durchschnitt 90 Euro Wohngeld im Monat erhalten, etwa 50 Euro monatlich. Bei der Wohngeld-Berechnung werden die Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, deren Einkommen sowie die monatliche Miete zugrunde gelegt. Für ihr Eigentum selbst nutzende Antragsteller wird anstelle der Miete die Belastung berücksichtigt.

Das Kernstück der Reform ist die Einbeziehung der Heizkosten in das Wohngeld. Weiterhin neu ist auch, dass neben den Familienmitgliedern nunmehr auch andere Personen wie zum Beispiel Verwandte im Haushalt mit berücksichtigt werden. Alle Kommunen sind in Mietenstufen eingestuft, die bisherigen Kriterien Baualter und Ausstattung sind entfallen. Diese Mietenstufen sowie Tabellen zu den zu berücksichtigenden Gesamteinkommen und den Miethöchstbeträgen findet man unter bmvbs.de .

Wenn Sie bereits Wohngeld beziehen, erhalten Sie nach Ende Ihres Bewilligungszeitraumes automatisch eine sich ergebende Nachzahlung. Wenn Sie das erhöhte Wohngeld früher erhalten wollen, sollten Sie sich mit Ihrem Wohnungsamt in Verbindung setzen. Ik

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