Tausende Anleger sitzen nach dem Zusammenbruch der Lehman-Bank auf wertlos gewordenen Zertifikaten, Kunden der Kaupthing-Bank bangen um ihre Einlagen – und zuhauf wenden sich Ratsuchende an die Verbraucherzentrale NRW, weil sie sich durch undurchsichtige Finanzprodukte und eine rein provisionsorientierte Bankberatung geprellt fühlen: So auch die 70-Jährige, deren langjährige Hausbank, die Dresdner Bank, ihr beim Sparguthaben von 12.000 Euro für allein 4.000 Euro Anlagen der Lehman-Bank empfohlen hatte und die nun hadert, das jetzt verlorene Finanzpolster nicht besser im Sparstrumpf deponiert zu haben. Denn für die Rentnerin wird es – wie für alle anderen Geschädigten – schwierig, Schadenersatzansprüche wegen Falschberatung durchzusetzen. Der Grund: Derzeit gilt die Regelung, dass Anleger belegen müssen, dass sie falsch beraten wurden.
Weil die meisten Bankkunden ihren Beratern jedoch vertraut und deshalb das Beratungsgespräch nicht protokolliert haben, haben sie vor Gericht auch kein Instrument, um Versäumnisse des Beraters zweifelsfrei nachzuweisen. Es sei denn, ein Zeuge hat am Gespräch teilgenommen. Mit Hilfe einer
Fallsammlung
zur "Falschberatung" will die Verbraucherzentrale nun gegenüber der Politik sowohl strukturelle Missstände auf dem Finanzmarkt aufzeigen als auch unsere Forderungen nach einem verbesserten Verbraucherschutz untermauern.
Betroffene, die sich von ihrem Finanzberater falsch beraten fühlen, können
hier
die Beratungssituation beschreiben und schildern, wie es zur Entscheidung für riskante oder nicht bedarfsgerechte Finanzprodukte kam. –DK/Verbraucherzentrale
