Grundsätzlich ist der älteren Generation das Studium an einer deutschen Universität möglich, wenn die Zugangsvoraussetzungen vorliegen oder nur eine Gasthörerschaft angestrebt wird.
Als Interessierter sollte man sich vor Beginn jedoch darüber im Klaren sein, was man persönlich erreichen möchte. Wenn es nur um die Erweiterung des eigenen Horizontes geht, sind die Bedingungen als Gasthörer viel einfacher, als wenn man sich ernsthaft um einen akademischen Abschluss bemühen möchte.
Als Zugangsberechtigter (an den Universitäten mit der „Allgemeinen Hochschulreife“ , an Fachhochschulen mit der „Fachhochschulreife“) ist man als „ordentlicher Studierender“ nur an eventuelle Zugangsbeschränkungen oder die an der ausgewählten Lehreinrichtung angebotenen Fachrichtungen gebunden. Der ältere Studierende muss sich wie jeder „normale“ Student an die in der Fachrichtung geltende Studienordnung halten und die vorgeschriebenen Pflichtvorlesungen, Veranstaltungen und eventuelle Praktika absolvieren, um die Qualifikation (Scheine) zum Zugang zu den einzelnen Prüfungen nachzuweisen.
Ein wichtiger, in den letzten Jahren hinzugekommener Punkt ist die finanzielle Belastung durch die Studiengebühr. Es gibt leider auch keine Förderung nach BAFÖG.
Gasthörer kann man dagegen ganz einfach werden. Hierzu als Beispiel das Zitat aus der Bayerischen Qualifikationsordnung von 2002:
„Für die Immatrikulation bedürfen Gaststudierende grundsätzlich der gleichen Qualifikation wie Studenten. Hierbei kann die Universität Ausnahmen zulassen, wenn der Bewerber mindestens
a) den mittleren Schulabschluss (Abschlusszeugnis einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Realschule oder ein vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst als gleichwertig anerkanntes Zeugnis) besitzt oder
b) ein besonderes Interesse glaubhaft machen kann und die Universität aufgrund der Vorbildung, der Berufserfahrung und der sonstigen persönlichen Umstände des Bewerbers zu der Auffassung gelangt, dass dieser den einzelnen Veranstaltungen, für die er immatrikuliert werden will, zu folgen vermag. Diese Ausnahmeregelung gilt nicht für die Immatrikulation für Unterrichtsveranstaltungen, in denen Leistungsnachweise ("Scheine") erworben werden können."
Hervorzuheben ist, dass Gaststudenten durch die Immatrikulation zwar eine Vielzahl von Rechten erwerben. Allerdings werden Gaststudierende nicht Mitglied der Universität, auch nicht Mitglied in der studentischen Krankenversicherung. Schließlich erwerben Gaststudierende auch kein Anrecht auf die üblichen sozialen Vergünstigungen der Studenten.
Die meisten Universitäten haben heute Einrichtungen, die dem Interessentenkreis die Möglichkeiten und Bedingungen vorstellen. Ein Problem darf jedoch nicht verschwiegen werden: Viele der jungen Studenten, besonders die Studienanfänger, sehen in den älteren Bewerbern Konkurrenten auf den begehrten Studienplatz.
